Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, unsere Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kerschner-reisen.at .
Wir sind bemüht, unsere Website entsprechend dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen anzupassen. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 so weit wie möglich eingehalten.
Ein entsprechender Evaluierungsverfahren wurde eingeleitet und wird voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- geforderten Farbkontraste nach WCAG 2.2 AAA sind teilweise nicht gegeben
- Website ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar
- Abbildungen mit optionaler Legende sind nicht beschriftet
- Inhalte mit Grafiken sind nicht beschriftet
- Interaktive Elemente sind nicht beschriftet
- Formularelemente besitzen keine sichtbare Textbeschriftung
- Abkürzungen werden nicht explizit erklärt
- Website ist nicht vollständig Screenreader-kompatibel
Wir arbeiten laufend an der Behebung der genannten Unvereinbarkeiten.
Unverhältnismäßige Belastung
Unser Image-Video ist gehostet und in der Video-Plattform YouTube veröffentlicht. Es ist derzeit nicht möglich, für dieses Video die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen. Bei diesen Dokumenten ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben, wenden Sie sich bitte an web@kerschner-reisen.at . Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes aufzubereiten.
Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
Diese Erklärung wurde am 17.04.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte im März 2025 in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 in Konformitätsstufe AA.
Unsere Website wird laufend verbessert. Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse zu senden: web@kerschner.at
Bitte beschreiben Sie uns dazu kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.